Als wir mit den Beratungen zum Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose begannen, saß der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch in Siegburg bei Bonn – nicht weit von der Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. entfernt. Was wir damals noch nicht wussten: Der Weg bis zur Einführung des Screenings würde deutlich länger werden als ursprünglich erwartet.
Wir – das waren die Geschäftsführung und Mitglieder des Vorstands des Mukoviszidose e.V. und ich, damals erst seit wenigen Jahren als Projektmanagerin im Verein. Ich durfte dokumentieren, koordinieren, recherchieren und bald auch als themenbezogene Patientenvertreterin an den Sitzungen teilnehmen. Die Diskussionen fand ich anfangs ganz schön anstrengend, die Positionen verhärtet und die Fragen kompliziert. Aber es gab Kaffee und Kekse – und die anderen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sowie die Mitarbeitenden der G-BA-Stabsstelle halfen mir, in die Aufgabe hineinzuwachsen.
Fachlich begleitet wurde unsere Arbeit von Anfang an durch eine Projektgruppe aus erfahrenen CF-Ärztinnen und -Ärzten mit besonderer Expertise im Neugeborenen-Screening und in der Registerarbeit. Sie unterstützte den gesamten Prozess – von den ersten Überlegungen über die Einführung bis zu den heutigen Weiterentwicklungen.

Schon vor dem offiziellen Start des Verfahrens warben wir bei verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen dafür, Mukoviszidose in das Neugeborenen-Screening aufzunehmen. Ein wichtiger Schritt war dabei ein Symposium zur Früherkennung von Mukoviszidose am 22. Juni 2006 im Berliner Jakob-Kaiser-Haus, unter der Schirmherrschaft der damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel.
Denn eines war uns klar: Eine frühe Diagnose kann bei Mukoviszidose einen entscheidenden Unterschied machen. Studien aus Australien und den USA hatten bereits gezeigt, dass früh diagnostizierte Kinder sich körperlich besser entwickeln und insgesamt einen besseren Gesundheitszustand haben als Kinder, deren Erkrankung erst durch Symptome auffällt.
Am 5. September 2007 startete der G-BA offiziell das Beratungsverfahren zur Überarbeitung der Kinderrichtlinie mit dem Unterthema „Screening auf Zystische Fibrose“. 2008 beauftragte der G-BA die Fachberatung Medizin mit der Nutzenbewertung. Vereinfacht gesagt wurde dabei geprüft, welche Vor- und ggf. Nachteile ein Screening bringen könnte und welche Kosten dafür aufgewandt werden müssten. Außerdem musste nachgewiesen werden, dass ein geeignetes Testverfahren zur Verfügung steht und dass Behandlungsmöglichkeiten für die Erkrankung existieren. Die wissenschaftlichen Daten sprachen schließlich für ein Screening. Doch damit war die Entscheidung noch nicht gefallen: Nun musste geklärt werden, wie sich das Verfahren in Deutschland umsetzen ließ.
Eine besondere Herausforderung war das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG), das 2010 in Kraft trat. Das Mukoviszidose-Screening war das erste Neugeborenen-Screening, das nach Inkrafttreten des GenDG eingeführt werden sollte. Das machte zusätzliche rechtliche und fachliche Prüfungen erforderlich. Unter anderem musste die Gendiagnostik-Kommission das Verfahren bewerten.
Mit der Zeit zeichnete sich ab, dass ein Screening grundsätzlich möglich sein würde. Dennoch blieben Fragen offen. Wir sorgten uns unter anderem um die aus unserer Sicht erwartbar hohe Falsch-Positiv-Rate und darum, ob Kinder mit auffälligem Screening zuverlässig in den spezialisierten Mukoviszidose-Zentren ankommen würden. Denn nach einem auffälligen Ergebnis muss ein Schweißtest zur weiteren Abklärung erfolgen. Ob Kinder nach einer Untersuchung außerhalb eines CF-Zentrums tatsächlich weitergeleitet würden, war nicht sichergestellt.
Schon vor der Einführung war deshalb klar: Das Verfahren würde ein Kompromiss sein.

An einem sonnigen 20. August 2015 wurde die Einführung des Neugeborenen-Screenings auf Mukoviszidose beschlossen. Ich war wirklich aufgeregt, denn ausnahmsweise durfte ich als themenbezogene Patientenvertreterin an der Plenumssitzung des G-BA in Berlin teilnehmen. Nach fast zehn Jahren Bemühungen freute ich mich sehr auf diesen Beschluss.
Der eigentliche Moment war dann erstaunlich unspektakulär. Die Argumente waren ausgetauscht, größerer Diskussionsbedarf bestand nicht mehr. Der damalige unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, verkündete die Entscheidung.
Geschafft! Oder doch noch nicht ganz? Denn obwohl der Beschluss bereits 2015 getroffen wurde, startete das bundesweite Screening erst im September 2016. Nach der regulären Prüffrist durch das Bundesgesundheitsministerium musste auch das sogenannte Gelbe Heft (für Impfungen, U-Untersuchungen etc.) überarbeitet werden. Und weil man die Hefte nicht zweimal kurz hintereinander neu drucken wollte, musste die Einführung des Mukoviszidose-Screenings warten, bis auch die Änderungen am Gelben Heft beschlossen waren. Bis 2017 war das Screening schließlich in allen Kliniken eingeführt.
Wir bemühten uns inzwischen darum, die spezialisierten CF-Zentren besser in den Screening-Prozess einzubinden. Ich besuchte die Deutsche Gesellschaft für Neugeborenen-Screening (DGNS) und sprach mit Verantwortlichen in Screeninglaboren. Auf unserer Internetseite bauten wir eine Adresssuche für CF-Zentren auf, die Schweißtests anbieten. Die Daten stellten wir den Screeninglaboren zur Verfügung und baten darum, Eltern mit auffälligem Screeningergebnis auf diese spezialisierten Zentren hinzuweisen. Aber damals waren noch die Geburtskliniken dafür verantwortlich, Eltern über auffällige Screeningbefunde zu informieren und was dort passierte, das konnten wir nicht beeinflussen.
Die Zahlen aus dem Deutschen Mukoviszidose-Register (DMR) zeigten bald, wie viel sich verändert hatte: Immer mehr Diagnosen wurden über das Neugeborenen-Screening gestellt (heute etwa zwei Drittel) und zwar bei immer jüngeren Kindern. Das mediane Diagnosealter sank auf etwa vier Wochen. So kann die Behandlung früh beginnen – für viele Kinder ein großer Erfolg.
Doch dann kamen auch schlechte Nachrichten: Ein Bericht der Deutschen Gesellschaft für Neugeborenen-Screening zeigte eine hohe „Lost-to-Follow-up“-Rate. Bei vielen Kindern mit auffälligem Ergebnis war unklar, ob die notwendige weitere Diagnostik überhaupt stattgefunden hatte. Wir hörten auch von Kindern, die erst spät in einem spezialisierten CF-Zentrum ankamen und deren Gesundheitszustand sich bis dahin bereits verschlechtert hatte.
Damit wurde klar: So konnte es nicht bleiben. Auch die Deutsche Gesellschaft für Neugeborenen-Screening und die Gendiagnostik-Kommission sahen Handlungsbedarf.
2021 startete deshalb ein neues G-BA-Verfahren, um das erweiterte Neugeborenen-Screening und das CF-Screening zu überprüfen. Nach der Pandemie fanden die G-BA-Sitzungen zunehmend hybrid statt. Das bedeutete für mich: weniger Fahrten nach Berlin, aber nicht weniger Arbeit. Allein in diesem Verfahren nahm ich an mehr als 30 Sitzungen von Arbeitsgruppen und Unterausschüssen sowie an Expertenanhörungen teil.
Es ging vor allem darum, Abläufe und Zuständigkeiten zu verbessern. Wir hatten uns bereits lange dafür eingesetzt, dass bei einem auffälligen Screeningbefund die spezialisierten CF-Zentren die Familien informieren sollten. Eine rechtliche Prüfung ergab jedoch, dass dies nicht möglich ist. Deshalb wurde eine andere Lösung entwickelt.
Seit Januar 2025 gilt ein neues Mitteilungskonzept: Die Screeninglabore informieren die Eltern über einen auffälligen Befund und fragen, ob sie mit der Kontaktaufnahme durch ein nahegelegenes spezialisiertes CF-Zentrum einverstanden sind – oder ein anderes Zentrum wählen möchten. Das Zentrum kann dann den Termin für den Schweißtest vereinbaren. Ein Erinnerungsmanagement soll außerdem sicherstellen, dass die notwendige Abklärungsdiagnostik tatsächlich stattfindet.
Damit Eltern und Kinder die spezialisierten Einrichtungen leichter erreichen, machten wir uns daran, die Screeninglabore und CF-Zentren miteinander zu vernetzen. Dazu haben wir eine Kontaktliste der zertifizierten CF-Zentren erstellt, die wir regelmäßig aktualisieren und den Screeninglaboren zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse der Abklärungsdiagnostik werden über einen Rückmeldebogen dokumentiert und fließen in die Qualitätssicherung ein.

2024 startete ein weiteres G-BA-Verfahren, um den Screening-Algorithmus zu überprüfen. Als Ergebnis änderte man das Testverfahren, wodurch künftig deutlich weniger Kinder unnötig zum Schweißtest müssen.
Eine solche Änderung führt aber fast unweigerlich dazu, dass auch weniger Kinder mit Mukoviszidose gefunden werden. Entsprechend wiesen Fachleute im Stellungnahmeverfahren darauf hin, dass gerade Kinder mit Mukoviszidose und selteneren CFTR-Varianten jetzt nicht erkannt würden, weil in der letzten Teststufe nur nach einer Auswahl an häufigen CFTR-Varianten gesucht wird.
Damit begann bereits das nächste Verfahren, das den Fragen nachgeht: Wie viele Kinder übersieht man mit dem neuen Testverfahren wirklich und nach welchen CFTR-Varianten soll künftig im Screening gesucht werden? Das Verfahren läuft seit 2025. Auch 2026 gab es dazu bereits mehrere Sitzungen und Gespräche. Ein Beschluss steht noch aus.
Wenn ich heute auf fast 20 Jahre Patientenvertretung zum Thema Neugeborenen-Screening zurückblicke, denke ich vor allem daran, was unser Engagement verändert hat: Rund 150 Kinder erhalten jedes Jahr in Deutschland die Diagnose Mukoviszidose – heute häufig schon in den ersten Lebenswochen. In unseren Elternseminaren hören wir immer seltener von langen Diagnosewegen über verschiedene Arztpraxen, von Zufällen und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Die Behandlung kann früh beginnen, und vielen Kindern mit Mukoviszidose geht es gut.
Mich beeindruckt immer wieder, wie viele unterschiedliche Perspektiven in diese Prozesse eingeflossen sind und wie viele Menschen zu diesem Erfolg beigetragen haben: die Expertinnen und Experten unserer Projektgruppe, die Mitarbeitenden des Mukoviszidose e.V., die Patientenvertretung, die Beteiligten in der AG Kinder und der G-BA-Geschäftsstelle sowie die Menschen mit Mukoviszidose und ihre Familien und die CF-Teams.
Dass solche Verfahren länger dauern als erwartet und gewünscht, gehört wohl dazu. Offenbar ist es neben der Aufgabe der Patientenvertretung, die Perspektive von Menschen mit Mukoviszidose einzubringen, auch wichtig Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und zwischen unterschiedlichen Sichtweisen zu vermitteln.
Das Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose ist heute fester Bestandteil des Neugeborenen-Screenings in Deutschland. Und wir arbeiten weiter daran, es zu verbessern. Gemeinsam, Schritt für Schritt – und mit einem langen Atem.
Jutta Bend
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