Der verregnete Sommer lädt zu Auslandsreisen ein. In unserer Serie „Reisen mit Mukoviszidose“ geben wir Euch daher heute ein paar Tipps und Informationen zum Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland.
Wenn Ihr als CF-Betroffene eine Reise ins Ausland plant, dann ist es ratsam, insbesondere mit der Krankenkasse abzusprechen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und in Ländern, mit denen zwischenstattliche Abkommen bestehen (u.a. Israel, Tunesien, Türkei), haben Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes.
Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern solltet Ihr mit Eurer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und Euch eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung (umgangssprachlich Auslandskrankenschein) ausstellen lassen. Die EHIC ist bei vielen Krankenversicherungen auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. In einigen Ländern wie Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina kann die EHIC-Karte noch nicht eingesetzt werden. Für diese Länder benötigt Ihr weiterhin eine Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse.
Weiter Informationen zum Versicherungsschutz in den einzelnen Länder bieten die Merkblätter „ Urlaub im Ausland“ des GKV Spitzenverbandes und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung –Ausland (DVKA).
Nachträgliche Erstattung einer Behandlung im Ausland
Die Erfahrung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zeigt, dass in vielen EU-Ländern trotzdem eine private Rechnungsstellung erfolgt, zum Beispiel auch weil an manchen Urlaubsorten viele Ärzte nur gegen Privatrechnung behandeln. Diese Rechnung muss dann im Nachhinein bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die in Deutschland üblichen Behandlungskosten; was darüber hinausgeht, muss selbst gezahlt werden. Erkundigt Euch am besten bei Eurer Krankenkasse, ob an Eurem Urlaubsziel vielleicht Kooperationsverträge mit Ärzten bzw. Behandlungszentren bestehen, um eine private Rechnungsstellung zu vermeiden.
Zusatzversicherungen
Um die eventuell entstehenden Zusatzkosten abzudecken, kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Einige Auslands-Krankenversicherungen schließen jedoch Behandlungskosten im Rahmen einer Verschlechterung der Grunderkrankung („Notwendigkeit vorher absehbar“) aus ihrem Versicherungsschutz aus. Dies sollte immer vorher abgeklärt und die Grunderkrankung beim Versicherungsabschluss nicht verschwiegen werden. Informiert Euch über die vorhandenen Versicherungsangebote und prüft die Police sorgfältig, damit Ihr alle Leistungen erhalten, die Ihr benötigt. Solche Zusatzversicherungen können für Menschen mit einer Vorerkrankung allerdings vergleichsweise teuer sein.
Ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Urlaubsland ist grundsätzlich durch die gesetzliche Krankenkasse nicht abgedeckt. Hierfür ist eine entsprechende Auslandskrankenversicherung notwendig, die diese Leistung einschließt. Die DRF Luftrettung ist ein renommierter Anbieter dieser Leistung auch für Menschen mit Vorerkrankungen.
Weiter Informationen zur DRF Luftrettung
Besondere Regelungen gelten für das Nicht-EU-Ausland
Sollte ein privater Auslandsversicherungsschutz z.B. aufgrund Vorerkrankung nicht möglich sein, muss die gesetzliche Krankenversicherung auch für Kosten, die im Nicht EU-Ausland anfallen für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr eintreten (§ 18 SGB 5, Absatz 3).
Eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse ist hierbei zwingend notwendig. Lasst Euch die Gewährung des Versicherungsschutzes vorher bestätigen. Auch hier werden eventuelle Arztkosten nur bis zur Höhe, wie sie in Deutschland entstanden wären, ersetzt.
Weitere Anregungen oder Fragen?
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