In unserer Reihe „Reisen mit Mukoviszidose“ möchten wir Euch auch ein paar praktische Informationen mit auf den Weg geben. Wenn Ihr sauerstoffpflichtig seid, findet Ihr im folgenden Beitrag wichtige Informationen zum Thema „Sauerstoffversorgung im Flugzeug“.
Eine sauerstoffpflichtige Lungenerkrankung muss nicht unbedingt heißen, dass Ihr nicht mehr mit dem Flugzeug ins Ausland reisen könnt. Jedoch tragt Ihr die Verantwortung dafür, bereits frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen. Besprecht also unbedingt mit Eurem behandelnden Mukoviszidose-Arzt, ob die geplante Reise für Euch kein gesundheitliches Risiko darstellt.
Fit genug für eine Flugreise?
Der „Hypoxic Challenge“-Test ist die einfachste Methode für den Arzt, die Umgebungsbedingungen im Flugzeug zu simulieren und festzustellen, wie sich diese auf die Atmung eines Patienten auswirken und wie wirksam eine zusätzliche Sauerstoffversorgung wäre. Der Patient wird gebeten, bis zu 30 Minuten lang eine Gasmischung einzuatmen, die dem Sauerstoffdruck im Flugzeug entspricht. Dies gilt als genügend Zeit, um festzustellen, ob Änderungen eintreten. Falls bei einem Patienten Symptome auftreten, die auf einen Sauerstoffmangel hinweisen, sollte sich die Atmung normalisieren, sobald der Patient mit zusätzlichem Sauerstoff versorgt wird. Andernfalls würde der Arzt wahrscheinlich von einer Flugreise abraten.
Wie funktioniert die Sauerstoffversorgung im Flugzeug?
Auf Flügen ist es für sauerstoffpflichtige Reisende grundsätzlich möglich, mit Sauerstoff versorgt zu werden.
In der Regel bestehen folgende Möglichkeiten:
Jede Sauerstoffversorgung im Flugzeug muss bei der entsprechenden Fluggesellschaft angemeldet werden, mit allen dazugehörigen Unterlagen (Gerätespezifikationen, Flugunbedenklichkeitsbescheinigungen etc.), die Euch der medizinische Dienst der Fluggesellschaft zur Verfügung stellt. Es liegt dann in der Entscheidung des medizinischen Dienstes, ob das jeweilige Gerät und die Mitnahme des sauerstoffpflichtigen Passagiers genehmigt werden.
Generell ist zu beachten, dass keine Passagiere befördert werden, die auf eine permanente Nutzung von Sauerstoff angewiesen sind. Patienten, die dauerbeatmet werden müssen, dürfen normalerweise nur fliegen, wenn sie von einem Sanitäter begleitet werden.
Die meisten Fluglinien sind bemüht, die Bedürfnisse ihrer Passagiere zu erfüllen. Unter Umständen werdet Ihr gebeten, eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Plant also ausreichend Zeit ein, um dies vor Eurer Abreise erledigen zu können. Die Fluglinie wird Euch auch darüber in Kenntnis setzen, ob für Eure Bedürfnisse zusätzliche Kosten anfallen.
Auf der Internetseite der „European Lung Foundation (ELF)“ findet Ihr wichtige Informationen zu den Sauerstoffregelungen der wichtigsten europäischen Fluglinien:
Zur Internetseite der European Lung Foundation
Wer übernimmt die Kosten?
Haltet Rücksprache mit der Fluggesellschaft bzw. mit Eurem Sauerstoff-Lieferanten bezüglich der anfallenden Kosten und fragt bei Eurer Krankenkasse nach, ob diese Kosten gedeckt sind. Einige Krankenkassen übernehmen im Jahr die Kosten für eine 14-tägige Urlaubsversorgung, andere Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme mit dem Hinweis darauf ab, dass eine Urlaubsversorgung mit Sauerstoff nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt.
Nathalie Pichler
"Ich hatte immer die Angst im Hinterkopf, wann die Krankheit wieder zuschlagen würde"
Am Ende kam die Liebe, um zu bleiben
#mukomama: Meine Herausforderungen und Erkenntnisse als Mama mit Mukoviszidose