Für alle Bundesbürger, egal, ob chronisch krank oder gesund, ist das Rentenniveau gesunken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei unter 48,1 %. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen einer standardisierten Rente (45 Beitragsjahre auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin. Das Durchschnittseinkommen wird jährlich gesetzlich festgelegt und stützt sich auf Daten des Statistischen Bundesamts. Ein Rentenniveau von 48,1 % bedeutet demnach vereinfacht gesagt, dass jemand, der 45 Jahre lang Rentenbeiträge auf Grundlage eines durchschnittlichen Einkommens gezahlt hat, als Rente weniger als die Hälfte dieses Durchschnittseinkommens ausbezahlt bekommt.
Somit gibt es eine deutliche Lücke zwischen dem ehemaligen Verdienst und der Rente, die es auszufüllen gilt, wenn man im Alter die gleichen finanziellen Möglichkeiten haben möchte, wie während der Erwerbstätigkeit.
Doch wie kann man mit einer chronischen Erkrankung wie Mukoviszidose für das Alter vorsorgen?
Zunächst sollte man sich eingehend von Finanz- und/oder Versicherungsexperten beraten lassen. Perfekt wäre es, wenn die Experten eine Vorstellung davon hätten, was Mukoviszidose überhaupt ist und wie sich ein durchschnittlicher Verlauf gestalten kann. Die Fachleute wissen auch, wie man einen Probeantrag stellt, ohne dass man auf eine schwarze Liste der Versicherungsunternehmen gelangt.
Bei Versicherungsprodukten, die einen Gesundheitsbezug haben, wird in der Regel eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durchgeführt. Aber selbst wenn nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden, ist häufig ein bestehender oder ehemaliger Pflegegrad oder ein festgestellter Grad der Behinderung ein Ausschlusskriterium. Eltern sollten sich also vor Beantragung eines Pflegegrades oder eines Schwerbehindertenausweises überlegen, ob sie Versicherungen mit Gesundheitsbezug für ihr Kind abschließen wollen und dies gegebenenfalls vorher erledigen.
Wenn Eltern es erübrigen können, können sie Kapital für ihr Kind ansparen. Dabei können sich auch alle Familienmitglieder beteiligen und man kann einen guten Grundstock bilden, der Ertrag bringend eingesetzt werden kann. Bei der Auswahl der besten Sparform sind wieder die Experten gefragt.
Zu überlegen ist dabei, ob das Geld auf den Namen des Kindes oder der Eltern angespart werden soll, denn im Falle des Bezuges von Grundsicherungsleistungen wird Kapitalvermögen berücksichtigt und muss vorher bis zu einem bestimmten Betrag aufgebraucht werden.
Wenn Produkte bestimmte Kriterien erfüllen, werden sie durch das Gesetz privilegiert und müssen nicht zunächst verbraucht werden (§ 90 SGB XII).
Manche Versicherungen bieten Sparpläne an, bei denen die Option besteht, später auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufzustocken, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Das ist zwar keine Garantie aber möglicherweise können Eltern damit für ihre Kinder bereits eine Versicherung abschließen, die später ohne weitere Gesundheitsprüfung bzw. nur mit vereinfachten Gesundheitsfragen zu einer allerdings limitierten Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert werden kann.
Für Erwachsene wird vor dem Abschluss einer individuellen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und dadurch ist es mit Mukoviszidose nahezu unmöglich oder nur mit hohen Risikoaufschlägen möglich, einen Abschluss zu erhalten. Eine Hintertür gibt es aber: Wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversicherung entschließt, für alle Mitarbeiter eine Gruppenberufsunfähigkeitsversicherung anzubieten. Dann werden nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt und auch Menschen mit Mukoviszidose haben die Möglichkeit, sich gegen das Risiko der frühzeitigen Berufsunfähigkeit zu versichern.
Bis vor einigen Jahren war die so genannte Riesterrente für Menschen mit Mukoviszidose vernachlässigbar, denn diese staatlich geförderte Altersvorsorge konnte man erst ab 62 Jahren (bzw. 60 Jahren bei Abschluss vor 2012) nutzen. Viele Menschen mit Mukoviszidose waren gar nicht so lange berufstätig und Einzahlungen waren schwierig. Mittlerweile haben sich die Therapiemöglichkeiten für Viele so weit gebessert, dass man vielleicht bald von einer ganz normalen Berufstätigkeit ausgehen kann, so dass ein Riester-Vertrag vielleicht nicht mehr so kategorisch von der Liste der Möglichkeiten gestrichen werden muss. Ob sich der Abschluss einer Riesterrente angesichts des aktuellen Geldmarktes noch lohnt, sollte man vor einem Abschluss eingehend prüfen und sich daher seriös beraten lassen.
Unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr wurde die staatliche Förderung einer privaten Pflegeversicherung eingeführt. Den so genannten Pflege-Bahr kann man ab 18 Jahren abschließen und verschiedene Leistungen versichern. Auch hier gibt es vereinfachte Gesundheitsfragen, so dass auch Menschen mit Mukoviszidose unter Umständen das Risiko der Pflegebedürftigkeit gut absichern können. Durch entsprechende Tarifaufstockungen sind attraktive Optionen versicherbar.
Das finanzielle Risiko einer Invalidität durch einen Unfall kann man durch eine Unfallversicherung absichern. Auch hier gibt es Produkte, die nur vereinfachte Gesundheitsfragen stellen oder bestimmte Diagnosen abfragen, unter denen sich Mukoviszidose nicht befindet. Allerdings wird in den meisten Fällen nach einem Diabetes gefragt, so dass auch hier ein frühzeitiger Abschluss vor Entstehung eines CF-Diabetes anzuraten ist.
Eine gute Beratung ist unerlässlich. Hierbei sollten die finanziellen Möglichkeiten realistisch eingeschätzt werden und man sollte sich auch im Klaren darüber sein, welcher Risikotyp man ist. Ist es jemandem wichtiger, seine Anlage und Auszahlung sicher zu haben, oder ist eine hohe Rendite ausschlaggebend? Es sollten keinesfalls unbedarfte Anträge gestellt werden, denn Ablehnungen können dazu führen, dass man zukünftig auch bei anderen Versicherungsunternehmen schwieriger zu versichern ist.
Gesundheitsfragen sollten ganz ehrlich beantwortet werden. Verschwiegene Gesundheitsprobleme können später zur Verweigerung der Leistung führen.
Und nochmals: Eltern sollten, bevor sie Anträge auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder auf Feststellung eines Grades der Behinderung stellen, überlegen, welche Versicherungen mit Gesundheitsbezug sie für ihr Kind abschließen möchten, und dies vorher verwirklichen.
Annabell Karatzas, Psychosoziale und Sozialrechtliche Beratung des Mukoviszidose e.V.
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